16 WX 127/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-11-26, 16 WX 127/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-11-26, 16 WX 127/96
16 WX 127/96Obergericht26.11.1996
Regest
Auswirkungen des rechtswidrigen Ausschlusses eines Eigentümers von der Beschlußfassung in der Wohnungseigentümerversammlung WEG §§ 23, 24 Der rechtswidrige Ausschluß eines Eigentümers von der Stimmberechtigung in der Wohnungseigentümergemeinschaft führt grundsätzlich zur Anfechtbarkeit der in dieser Versammlung gefaßten Beschlüsse. Der formelle Mangel ist jedoch dann ohne Folgen, wenn der Beschluß ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach und die Gemeinschaft einen durchsetzbaren Anspruch gegen den Eigentümer auf Umsetzung der beschlossenen Maßnahme hatte, wenn also der angegriffene Beschluß ohnehin gefaßt werden mußte.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 127/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-11-26
Aktenzeichen: 16 WX 127/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1126.16WX127.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG §§ 23, 24
Leitsätze
Auswirkungen des rechtswidrigen Ausschlusses eines Eigentümers von der Beschlußfassung in der Wohnungseigentümerversammlung
WEG §§ 23, 24 Der rechtswidrige Ausschluß eines Eigentümers von der Stimmberechtigung in der Wohnungseigentümergemeinschaft führt grundsätzlich zur Anfechtbarkeit der in dieser Versammlung gefaßten Beschlüsse. Der formelle Mangel ist jedoch dann ohne Folgen, wenn der Beschluß ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach und die Gemeinschaft einen durchsetzbaren Anspruch gegen den Eigentümer auf Umsetzung der beschlossenen Maßnahme hatte, wenn also der angegriffene Beschluß ohnehin gefaßt werden mußte.
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