5 U 68/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-12-04, 5 U 68/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 68/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-12-04
Aktenzeichen: 5 U 68/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1204.5U68.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. Februar 1996 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 0 7/94 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 16.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.
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