17 W 261/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-12-09, 17 W 261/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-12-09, 17 W 261/96
17 W 261/96Obergericht09.12.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 261/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-12-09
Aktenzeichen: 17 W 261/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1209.17W261.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Wert für die gerichtlichen Gebühren des Mahnverfahrens und des Prozeßverfahrens auf 11.634,10 DM festgesetzt wird.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
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