Oberlandesgericht Köln, 1996-12-09, 17 W 262/96

17 W 262/96Obergericht09.12.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 262/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-12-09

Aktenzeichen: 17 W 262/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1209.17W262.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Wert für die gerichtlichen Gebühren des Mahnverfahrens und des Prozeßverfahrens auf 89.832,25 DM festgesetzt wird.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei.

Kosten werden nicht erstattet.

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