19 U 114/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-12-13, 19 U 114/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-12-13, 19 U 114/96
19 U 114/96Obergericht13.12.1996
Regest
Es stellt eine Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten dar, wenn ein Rechtsanwalt seinen Mandanten im Scheidungsverbundverfahren nicht darüber aufklärt, daß eine vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung nicht nur beim Unterhalt, sondern auch beim Zugewinn zu berücksichtigen ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 114/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-12-13
Aktenzeichen: 19 U 114/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1213.19U114.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 611, 1375, 1378
Leitsätze
Es stellt eine Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten dar, wenn ein Rechtsanwalt seinen Mandanten im Scheidungsverbundverfahren nicht darüber aufklärt, daß eine vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung nicht nur beim Unterhalt, sondern auch beim Zugewinn zu berücksichtigen ist.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8. Mai 1996 - 20 O 515/95 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 14.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer deutschen Großbank, einer Genossenschaftsbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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