Oberlandesgericht Köln, 1996-12-19, 7 U 96/96

7 U 96/96Obergericht19.12.1996

Regest

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 19.3.1996 - 5 O 342/95 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 96/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-12-19

Aktenzeichen: 7 U 96/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1219.7U96.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: ART. 25 MRK; ERSATZFREIHEITSSTRAFE

Leitsätze

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 19.3.1996 - 5 O 342/95 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 19.3.1996 - 5 O 342/95 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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