Oberlandesgericht Köln, 1997-01-14, 22 U 158/96

22 U 158/96Obergericht14.01.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 158/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-01-14

Aktenzeichen: 22 U 158/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0114.22U158.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 04. Juli 1996 - 7 O 134/96 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, Schalldämmaßnahmen betreffend die im Keller des Hausgrundstücks R.straße 1, K., installierte Druckerhöhungsanlage durchzuführen, die gewährleisten, daß die zulässigen Immissionswerte der TA -Lärm vom 16.07.1968 i.V.m. der VDI-Richtlinie 2058 in den Wohnräumen des Hauses nicht überschritten werden.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 7 OH 18/95 LG Bonn hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.