22 U 158/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-01-14, 22 U 158/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-01-14, 22 U 158/96
22 U 158/96Obergericht14.01.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 158/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-01-14
Aktenzeichen: 22 U 158/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0114.22U158.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 04. Juli 1996 - 7 O 134/96 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, Schalldämmaßnahmen betreffend die im Keller des Hausgrundstücks R.straße 1, K., installierte Druckerhöhungsanlage durchzuführen, die gewährleisten, daß die zulässigen Immissionswerte der TA -Lärm vom 16.07.1968 i.V.m. der VDI-Richtlinie 2058 in den Wohnräumen des Hauses nicht überschritten werden.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 7 OH 18/95 LG Bonn hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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