5 W 95/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-01-15, 5 W 95/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-01-15, 5 W 95/96
5 W 95/96Obergericht15.01.1997
Regest
Die Zeit, die ein medizinischer Sachverständiger für Literaturstudium aufwendet, ist jedenfalls in Geburtsschadensfällen erforderlich und erstattungsfähig.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 W 95/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-01-15
Aktenzeichen: 5 W 95/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0115.5W95.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: ZSEG § 3
Leitsätze
Die Zeit, die ein medizinischer Sachverständiger für Literaturstudium aufwendet, ist jedenfalls in Geburtsschadensfällen erforderlich und erstattungsfähig.
Tenor
Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 31.10.1996 - 9 O 266/95 - wird zurückgewiesen.
Beschwerdekosten trägt die Landeskasse.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.