Oberlandesgericht Köln, 1997-01-20, 5 U 132/96

5 U 132/96Obergericht20.01.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 132/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-01-20

Aktenzeichen: 5 U 132/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0120.5U132.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 06. März 1996 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln -23 O 244/94- wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das ist Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 95.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschafts- oder Raiffeisenbank zu erbringen.

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