Oberlandesgericht Köln, 1997-02-07, 19 U 147/97

19 U 147/97Obergericht07.02.1997

Regest

Kein erfolgreicher Entzug eines Vermächtsnisses bei Konvaleszens Ein im Erbvertrag zugedachtes Vorausvermächtnis bleibt auch dann wirksam, wenn der Vermächtnisnehmer nicht Erbe wird. Haben die Parteien eines Erbvertrages dem Vermächtnisnehmer die Nutzungen an einem Hausgrundstück zugedacht, so erlischt das Vermächtnis nicht dadurch, daß der Überlebende das Hausgrundstück unentgeltlich auf einen Dritten überträgt, der nach seinem Tod sein Alleinerbe wird, Konvaleszens.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 147/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-02-07

Aktenzeichen: 19 U 147/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0207.19U147.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 1939, 1967, 2147, 2274

Leitsätze

Kein erfolgreicher Entzug eines Vermächtsnisses bei Konvaleszens

Ein im Erbvertrag zugedachtes Vorausvermächtnis bleibt auch dann wirksam, wenn der Vermächtnisnehmer nicht Erbe wird. Haben die Parteien eines Erbvertrages dem Vermächtnisnehmer die Nutzungen an einem Hausgrundstück zugedacht, so erlischt das Vermächtnis nicht dadurch, daß der Überlebende das Hausgrundstück unentgeltlich auf einen Dritten überträgt, der nach seinem Tod sein Alleinerbe wird, Konvaleszens.

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