19 U 147/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-02-07, 19 U 147/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-02-07, 19 U 147/97
19 U 147/97Obergericht07.02.1997
Regest
Kein erfolgreicher Entzug eines Vermächtsnisses bei Konvaleszens Ein im Erbvertrag zugedachtes Vorausvermächtnis bleibt auch dann wirksam, wenn der Vermächtnisnehmer nicht Erbe wird. Haben die Parteien eines Erbvertrages dem Vermächtnisnehmer die Nutzungen an einem Hausgrundstück zugedacht, so erlischt das Vermächtnis nicht dadurch, daß der Überlebende das Hausgrundstück unentgeltlich auf einen Dritten überträgt, der nach seinem Tod sein Alleinerbe wird, Konvaleszens.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 147/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-02-07
Aktenzeichen: 19 U 147/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0207.19U147.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 1939, 1967, 2147, 2274
Leitsätze
Kein erfolgreicher Entzug eines Vermächtsnisses bei Konvaleszens
Ein im Erbvertrag zugedachtes Vorausvermächtnis bleibt auch dann wirksam, wenn der Vermächtnisnehmer nicht Erbe wird. Haben die Parteien eines Erbvertrages dem Vermächtnisnehmer die Nutzungen an einem Hausgrundstück zugedacht, so erlischt das Vermächtnis nicht dadurch, daß der Überlebende das Hausgrundstück unentgeltlich auf einen Dritten überträgt, der nach seinem Tod sein Alleinerbe wird, Konvaleszens.
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