Oberlandesgericht Köln, 1997-02-17, 16 U 47/95

16 U 47/95Obergericht17.02.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 47/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-02-17

Aktenzeichen: 16 U 47/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0217.16U47.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivil-kammer des Landgerichts Köln vom 30. Mai 1995 - 3 O 535/93 - wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30. Mai 1995 - 3 O 535/93 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 98.914,40 DM nebst 4 % Zinsen aus 70.000,-- DM seit dem 1. Oktober 1993 und aus 26.000,-- DM seit dem 4. März 1994 zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 132.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Dem Kläger wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Volks- oder Raiffeisenbank zu erbringen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.