16 WX 40/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-03-05, 16 WX 40/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-03-05, 16 WX 40/97
16 WX 40/97Obergericht05.03.1997
Regest
Beweisaufnahme durch den Berichterstatter der Zivilkammer als beauftragten Richter FGG § 15 Im Beschwerdeverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit kann die Beweisaufnahme und die persönliche Anhörung der Beteiligten dem Berichterstatter als beauftragten Richter übertragen werden, wenn der unmittelbare persönliche Eindruck von den angehörten Personen für die Entscheidung nicht von Bedeutung ist. Dies muß auch in der die Beweisaufnahme bewertenden Entscheidung des Spruchkörpers zum Ausdruck kommen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 40/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-03-05
Aktenzeichen: 16 WX 40/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0305.16WX40.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG § 15
Leitsätze
Beweisaufnahme durch den Berichterstatter der Zivilkammer als beauftragten Richter
FGG § 15 Im Beschwerdeverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit kann die Beweisaufnahme und die persönliche Anhörung der Beteiligten dem Berichterstatter als beauftragten Richter übertragen werden, wenn der unmittelbare persönliche Eindruck von den angehörten Personen für die Entscheidung nicht von Bedeutung ist. Dies muß auch in der die Beweisaufnahme bewertenden Entscheidung des Spruchkörpers zum Ausdruck kommen.
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