Oberlandesgericht Köln, 1997-03-10, 27 WF 9/97

27 WF 9/97Obergericht10.03.1997

Regest

Der Ausschluß der vereinfachten Festsetzung von Rahmengebühren gem. § 19 Abs. 8 BRAGO gilt nicht, wenn der Rechtsanwalt die Rahmengebühren verbindlich nach dem Mindestsatz bestimmt hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 WF 9/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-03-10

Aktenzeichen: 27 WF 9/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0310.27WF9.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: BRAGO §§ 19 Abs. 8, 118

Leitsätze

Der Ausschluß der vereinfachten Festsetzung von Rahmengebühren gem. § 19 Abs. 8 BRAGO gilt nicht, wenn der Rechtsanwalt die Rahmengebühren verbindlich nach dem Mindestsatz bestimmt hat.

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag der Rechtsanwälte Dr. W. und Partner auf Vergütungsfestsetzung nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückzuweisen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens wird dem Amtsgericht übertragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.