Oberlandesgericht Köln, 1997-03-18, 9 U 68/96

9 U 68/96Obergericht18.03.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 68/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-03-18

Aktenzeichen: 9 U 68/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0318.9U68.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.12.1995 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 504/94 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 17.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet, die sie auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen kann.

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