Oberlandesgericht Köln, 1997-03-20, 7 U 93/96

7 U 93/96Obergericht20.03.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 93/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-03-20

Aktenzeichen: 7 U 93/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0320.7U93.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.05.1996 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 330/94 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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