19 U 208/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-03-21, 19 U 208/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-03-21, 19 U 208/96
19 U 208/96Obergericht21.03.1997
Regest
Haben die Parteien die Lieferung einer Computeranlage mit einer dreidimensionalen Grafikkarte vereinbart und muß die bestellte Hard- und Software geeignet sein, dreidimensionale Darstellungen zu berechnen (CAD-Architektensoftware), stellt die Lieferung einer zweidimensionalen Grafikkarte einen Mangel der zu liefernden Sachgesamtheit dar, der zur Gesamtwandelung des Kaufvertrages der zu liefernden EDV-Anlage grundsätzlich berechtigt (§ 469 BGB).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 208/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-03-21
Aktenzeichen: 19 U 208/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0321.19U208.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 459, 469
Leitsätze
Haben die Parteien die Lieferung einer Computeranlage mit einer dreidimensionalen Grafikkarte vereinbart und muß die bestellte Hard- und Software geeignet sein, dreidimensionale Darstellungen zu berechnen (CAD-Architektensoftware), stellt die Lieferung einer zweidimensionalen Grafikkarte einen Mangel der zu liefernden Sachgesamtheit dar, der zur Gesamtwandelung des Kaufvertrages der zu liefernden EDV-Anlage grundsätzlich berechtigt (§ 469 BGB).
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.07.1996 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 89 O 210/95 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.