22 U 225/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-03-25, 22 U 225/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-03-25, 22 U 225/96
22 U 225/96Obergericht25.03.1997
Regest
Vertragliches Wettbewerbsverbot HGB § 74 Die bloße Aufhebung des Anstellungsvertrages und die dabei getroffene Regelung, daß sämtliche Ansprüche ,aus dem Anstellungsverhältnis und aus Anlaß von dessen Beendigung erledigt" sein sollen, läßt wegen der erst nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses eintretenden Wirkung eines Wettbewerbsverbotes und der daran geknüpften Karenzentschädigung keinen sicheren Schluß darauf zu, daß keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden sollen. Was die Parteien ,erledigen" wollten, ist vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände gem. §§ 133, 157 BGB festzustellen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 225/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-03-25
Aktenzeichen: 22 U 225/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0325.22U225.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Normen: HGB § 74; VERTRAGLICHES WETTBEWERBSVERBOT
Leitsätze
Vertragliches Wettbewerbsverbot
HGB § 74 Die bloße Aufhebung des Anstellungsvertrages und die dabei getroffene Regelung, daß sämtliche Ansprüche ,aus dem Anstellungsverhältnis und aus Anlaß von dessen Beendigung erledigt" sein sollen, läßt wegen der erst nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses eintretenden Wirkung eines Wettbewerbsverbotes und der daran geknüpften Karenzentschädigung keinen sicheren Schluß darauf zu, daß keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden sollen. Was die Parteien ,erledigen" wollten, ist vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände gem. §§ 133, 157 BGB festzustellen.
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