Oberlandesgericht Köln, 1997-03-25, 22 U 3/97

22 U 3/97Obergericht25.03.1997

Regest

Die Ausfallhaftung aus § 24 GmbHG setzt die Gesellschafterstellung des Inanspruch genommenen voraus, woran es fehlt, wenn dieser schon vor Eintragung der GmbH seinen künftigen GmbH-Anteil veräußert hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 3/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-03-25

Aktenzeichen: 22 U 3/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0325.22U3.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Normen: GMBHG § 24

Leitsätze

Die Ausfallhaftung aus § 24 GmbHG setzt die Gesellschafterstellung des Inanspruch genommenen voraus, woran es fehlt, wenn dieser schon vor Eintragung der GmbH seinen künftigen GmbH-Anteil veräußert hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 8.10.1996 - 11 0 36/96 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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