Oberlandesgericht Köln, 1997-04-04, Ss 16/97 (Z) - 19 Z -

Ss 16/97 (Z) - 19 Z -Obergericht04.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 16/97 (Z) - 19 Z - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-04-04

Aktenzeichen: Ss 16/97 (Z) - 19 Z -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0404.SS16.97Z19Z.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

I. Dem Betroffenen wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung des Antrages auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 26. Juni 1996 gewährt.

II. Der Beschluß des Amtsgerichts Aachen vom 12. August 1996, mit dem der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen worden ist, wird als gegenstandslos aufgehoben.

III. Die Akten werden an das Amtsgericht Aachen zur nachträglichen Urteilsbegründung gemäß § 77 b Abs. 2 OWiG und zur Entgegennahme einer eventuellen Begründung des Zulassungsantrags zurückgegeben.

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