Oberlandesgericht Köln, 1997-04-07, 16 U 34/96

16 U 34/96Obergericht07.04.1997

Regest

1) Ein im Lauf von Rost befallenes Jagdgewehr ist auch dann mangelhaft, wenn die Schußpräzision zum Zeitpunkt des Kaufs durch den Rost nicht beeinträchtigt wird. 2) Hat der Käufer im Vertrauen auf eine ihm angebotene Reparatur der mangelhaften Kaufsache vorbehaltlos auf sein Wandlungsrecht verzichtet, so kann sich der Verkäufer auf diesen Verzicht nicht mehr berufen, wenn sich eine Nachbesserung nachträglich als endgültig gescheitert erweist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 34/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-04-07

Aktenzeichen: 16 U 34/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0407.16U34.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 459 ff

Leitsätze

  1. Ein im Lauf von Rost befallenes Jagdgewehr ist auch dann mangelhaft, wenn die Schußpräzision zum Zeitpunkt des Kaufs durch den Rost nicht beeinträchtigt wird.
  2. Hat der Käufer im Vertrauen auf eine ihm angebotene Reparatur der mangelhaften Kaufsache vorbehaltlos auf sein Wandlungsrecht verzichtet, so kann sich der Verkäufer auf diesen Verzicht nicht mehr berufen, wenn sich eine Nachbesserung nachträglich als endgültig gescheitert erweist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten und Widerklägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06.02.1996 - 3 O 478/95 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden ihr auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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