22 U 143/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-04-15, 22 U 143/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-04-15, 22 U 143/96
22 U 143/96Obergericht15.04.1997
Regest
KO § 106, BGB § 407 Zwar wird die Sequestration und ein gleichzeitig verhängtes Veräußerungsverbot bereits mit der richterlichen Anordnung wirksam, womit auch im Kontokorrentvertrag enthaltene antizipierte Verfügungs- und Verrechnungsvereinbarungen ihr Ende finden. Jedoch ist eine verbotswidrig vorgenommene Verfügung gegen das relative Veräußerungsverbot aus § 106 KO nicht unwirksam, wenn sich der Erwerber auf guten Glauben berufen kann; § 407 BGB ist analog anwendbar.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 143/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-04-15
Aktenzeichen: 22 U 143/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0415.22U143.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Normen: KO § 106; BGB § 407
Leitsätze
KO § 106, BGB § 407 Zwar wird die Sequestration und ein gleichzeitig verhängtes Veräußerungsverbot bereits mit der richterlichen Anordnung wirksam, womit auch im Kontokorrentvertrag enthaltene antizipierte Verfügungs- und Verrechnungsvereinbarungen ihr Ende finden. Jedoch ist eine verbotswidrig vorgenommene Verfügung gegen das relative Veräußerungsverbot aus § 106 KO nicht unwirksam, wenn sich der Erwerber auf guten Glauben berufen kann; § 407 BGB ist analog anwendbar.
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