Oberlandesgericht Köln, 1997-04-16, 5 U 126/96

5 U 126/96Obergericht16.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 126/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-04-16

Aktenzeichen: 5 U 126/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0416.5U126.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 5. März 1996 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 250/93 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 22.OOO,OO DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.