Oberlandesgericht Köln, 1997-04-17, 16 Wx 105/97

16 Wx 105/97Obergericht17.04.1997

Regest

Bei Mitwirkung des Betroffenen ist die Beschaffung von Paßersatzpapieren für indische Staatsangehörige durch die indische Botschaft in Zusammenarbeit mit den örtlichen indischen Behörden durchaus innerhalb der Regelfrist von drei Monaten möglich. Dies hat der Senat in mehreren Fällen festgestellt, so daß der Anordnung von Abschiebehaft gegen indische Staatsangehörige nicht von vornherein § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG entgegensteht (a.A.: OLG Hamm und OLG Düsseldorf).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 105/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-04-17

Aktenzeichen: 16 Wx 105/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0417.16WX105.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: AuslG § 57 Abs. 2 Satz 4

Leitsätze

Bei Mitwirkung des Betroffenen ist die Beschaffung von Paßersatzpapieren für indische Staatsangehörige durch die indische Botschaft in Zusammenarbeit mit den örtlichen indischen Behörden durchaus innerhalb der Regelfrist von drei Monaten möglich. Dies hat der Senat in mehreren Fällen festgestellt, so daß der Anordnung von Abschiebehaft gegen indische Staatsangehörige nicht von vornherein § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG entgegensteht (a.A.: OLG Hamm und OLG Düsseldorf).

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen vom 15. April 1997 gegen den Beschluß der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3. April 1997 - 1 T 106/97 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

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