Oberlandesgericht Köln, 1997-04-17, 16 WX 105/97

16 WX 105/97Obergericht17.04.1997

Regest

Beschaffung von Paßersatzpapieren für indische Staatsangehörige AuslG § 57 Abs. 2 Satz 4 Bei Mitwirkung des Betroffenen ist die Beschaffung von Paßersatzpapieren für indische Staatsangehörige durch die indische Botschaft in Zusammenarbeit mit den örtlichen indischen Behörden durchaus innerhalb der Regelfrist von drei Monaten möglich. Dies hat der Senat in mehreren Fällen festgestellt, so daß der Anordnung von Abschiebehaft gegen indische Staatsangehörige nicht von vornherein § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG entgegensteht (a.A.: OLG Hamm und OLG Düsseldorf).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 105/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-04-17

Aktenzeichen: 16 WX 105/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0417.16WX105.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: AUSLG § 57 ABS. 2 SATZ 4; PAßERSATZPAPIERE

Leitsätze

Beschaffung von Paßersatzpapieren für indische Staatsangehörige

AuslG § 57 Abs. 2 Satz 4 Bei Mitwirkung des Betroffenen ist die Beschaffung von Paßersatzpapieren für indische Staatsangehörige durch die indische Botschaft in Zusammenarbeit mit den örtlichen indischen Behörden durchaus innerhalb der Regelfrist von drei Monaten möglich. Dies hat der Senat in mehreren Fällen festgestellt, so daß der Anordnung von Abschiebehaft gegen indische Staatsangehörige nicht von vornherein § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG entgegensteht (a.A.: OLG Hamm und OLG Düsseldorf).

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