14 WF 36/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-04-24, 14 WF 36/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-04-24, 14 WF 36/97
14 WF 36/97Obergericht24.04.1997
Regest
Der beigeordnete PKH-Anwalt ist gegen Änderungsentscheidungen gem. § 120 IV ZPO nicht beschwerdeberechtigt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 WF 36/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-04-24
Aktenzeichen: 14 WF 36/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0424.14WF36.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Normen: §§ 120 IV, 127 ZPO
Leitsätze
Der beigeordnete PKH-Anwalt ist gegen Änderungsentscheidungen gem. § 120 IV ZPO nicht beschwerdeberechtigt.
Tenor
Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Brühl vom 30.5.1996 (32 F 44/96) wird als unzulässig verworfen.
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