13 U 184/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-04-30, 13 U 184/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-04-30, 13 U 184/96
13 U 184/96Obergericht30.04.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 184/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-04-30
Aktenzeichen: 13 U 184/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0430.13U184.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Juli 1996 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn
- 9 O 602/95 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 280.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beide Parteien dürfen die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.