15 U 170/95•Oberlandesgericht Köln, 1997-05-06, 15 U 170/95
Oberlandesgericht Köln, 1997-05-06, 15 U 170/95
15 U 170/95Obergericht06.05.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 170/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-05-06
Aktenzeichen: 15 U 170/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0506.15U170.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. November 1995 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 17 0 183/95 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 55.000 DM, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann, abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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