6 U 104/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-05-07, 6 U 104/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 104/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-05-07
Aktenzeichen: 6 U 104/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0507.6U104.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die Berufung des Beklagten gegen das am 27.3.1996 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 26 O 57/95 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß in Ziffer 1 des Urteilstenors im Anschluß an lit. e) die Worte "wie nachstehend wiedergegeben" hinzugefügt und daran anschließend eine Ablichtung der "Bekanntmachung Nr.30/82" des Bundeskartellamtes vom 18.3.1982 eingeblendet wird, wie sie auf den nachfolgenden Seiten 3-5 dieses Urteils wiedergegeben ist.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.) Die Beschwer des Beklagten wird auf 15.000 DM festgesetzt.
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