Oberlandesgericht Köln, 1997-05-14, 5 U 74/96

5 U 74/96Obergericht14.05.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 74/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-05-14

Aktenzeichen: 5 U 74/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0514.5U74.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.02.1996 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 80/94 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 18.000,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in dieser Höhe jeweils Sicherheit leisten.

Dem Kläger und den Beklagten zu 1) und 2) bleibt nachgelassen, Sicherheit auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.

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