19 U 235/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-06-02, 19 U 235/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-06-02, 19 U 235/96
19 U 235/96Obergericht02.06.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 235/96 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1997-06-02
Aktenzeichen: 19 U 235/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0602.19U235.96.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 07. November 1996 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 21 0 3/96 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.490,92 DM nebst 7,762 % Zinsen aus 9.479,24 DM seit dem 03. November 1995 und aus weiteren 4.011,68 DM seit dem 30. November 1995 zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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