16 Wx 87/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-06-04, 16 Wx 87/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-06-04, 16 Wx 87/97
16 Wx 87/97Obergericht04.06.1997
Regest
Vor der Genehmigung der Jahresgesamtabrechnung der Wohnungseigentumsanlage und der Einzelabrechnungen aller betroffenen Eigentümer muß jeder stimmberechtigte Eigentümer die Möglichkeit der sachgerechten Vorprüfung aller Gegenstände der anstehenden Beschlußfassung haben. Es muß ihm deshalb ausreichend Gelegenheit gegeben werden, auch alle Einzelabrechnungen der übrigen Miteigentümer in zumutbarer Weise zu überprüfen. Dem genügt es nicht, wenn nur Gelegenheit besteht, die Abrechnungen im Verwalterbüro einzusehen oder wenn ein Ordner mit diesen Abrechnungen lediglich während der Versammlung auf dem Tisch vor dem Versammlungsleiter ausliegt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 87/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-06-04
Aktenzeichen: 16 Wx 87/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0604.16WX87.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 28 Abs. 5
Leitsätze
Vor der Genehmigung der Jahresgesamtabrechnung der Wohnungseigentumsanlage und der Einzelabrechnungen aller betroffenen Eigentümer muß jeder stimmberechtigte Eigentümer die Möglichkeit der sachgerechten Vorprüfung aller Gegenstände der anstehenden Beschlußfassung haben. Es muß ihm deshalb ausreichend Gelegenheit gegeben werden, auch alle Einzelabrechnungen der übrigen Miteigentümer in zumutbarer Weise zu überprüfen. Dem genügt es nicht, wenn nur Gelegenheit besteht, die Abrechnungen im Verwalterbüro einzusehen oder wenn ein Ordner mit diesen Abrechnungen lediglich während der Versammlung auf dem Tisch vor dem Versammlungsleiter ausliegt.
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner vom 21.03.1997 gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 07.02.1997 - 29 T 208/96 - wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegner tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
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