26 WF 84/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-07-11, 26 WF 84/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-07-11, 26 WF 84/97
26 WF 84/97Obergericht11.07.1997
Regest
Anfechtbarkeit von Abgabebeschlüssen. - Kein negativer Kompetenzkonflikt i.S. von § 36 Z. 6 ZPO, obwohl sich Familiengericht und allg. Zivilabteilung des Amtsgerichts für nicht zuständig erklären, letztere aber nur in Hinblick auf die Streitwerthöhe.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 WF 84/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-07-11
Aktenzeichen: 26 WF 84/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0711.26WF84.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 281 ABS. 2 S. 3 ANALOG; ZPO § 36 Z. 6
Leitsätze
Anfechtbarkeit von Abgabebeschlüssen. - Kein negativer Kompetenzkonflikt i.S. von § 36 Z. 6 ZPO, obwohl sich Familiengericht und allg. Zivilabteilung des Amtsgerichts für nicht zuständig erklären, letztere aber nur in Hinblick auf die Streitwerthöhe.
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Gummersbach vom 9. Mai 1997 wird auf ihre Kosten verworfen.
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