Oberlandesgericht Köln, 1997-07-15, 15 U 215/96

15 U 215/96Obergericht15.07.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 215/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-07-15

Aktenzeichen: 15 U 215/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0715.15U215.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. Oktober 1996 verkündete Schlußurteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 156/96 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlußberufung des Klägers gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz haben der Kläger zu 3/5 und die Beklagten zu 2/5 zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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