Oberlandesgericht Köln, 1997-08-08, 16 WX 204/97

16 WX 204/97Obergericht08.08.1997

Regest

Gegenstandswert der Ergänzungspflegschaft im Rahmen der Gründung einer BGB-Gesellschaft, an der ein Minderjähriger beteiligt ist KostO §§ 32, 93 Für die Wertbestimmung der Rechtshandlungen des Vormundschaftsgerichts, die sich auf die Gründung einer Gesellschaft beziehen, ist nicht der Wert des gesamten Gesellschaftsvermögens maßgeblich, sondern nur der Anteilswert derjenigen Person, zu deren Fürsorge (-etwa durch Bestellung eines Pflegers-) das Gericht eingeschaltet wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 204/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-08-08

Aktenzeichen: 16 WX 204/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0808.16WX204.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: KOSTO §§ 32, 93

Leitsätze

Gegenstandswert der Ergänzungspflegschaft im Rahmen der Gründung einer BGB-Gesellschaft, an der ein Minderjähriger beteiligt ist

KostO §§ 32, 93 Für die Wertbestimmung der Rechtshandlungen des Vormundschaftsgerichts, die sich auf die Gründung einer Gesellschaft beziehen, ist nicht der Wert des gesamten Gesellschaftsvermögens maßgeblich, sondern nur der Anteilswert derjenigen Person, zu deren Fürsorge (-etwa durch Bestellung eines Pflegers-) das Gericht eingeschaltet wird.

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