16 WX 204/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-08-08, 16 WX 204/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-08-08, 16 WX 204/97
16 WX 204/97Obergericht08.08.1997
Regest
Gegenstandswert der Ergänzungspflegschaft im Rahmen der Gründung einer BGB-Gesellschaft, an der ein Minderjähriger beteiligt ist KostO §§ 32, 93 Für die Wertbestimmung der Rechtshandlungen des Vormundschaftsgerichts, die sich auf die Gründung einer Gesellschaft beziehen, ist nicht der Wert des gesamten Gesellschaftsvermögens maßgeblich, sondern nur der Anteilswert derjenigen Person, zu deren Fürsorge (-etwa durch Bestellung eines Pflegers-) das Gericht eingeschaltet wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 204/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-08-08
Aktenzeichen: 16 WX 204/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0808.16WX204.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: KOSTO §§ 32, 93
Leitsätze
Gegenstandswert der Ergänzungspflegschaft im Rahmen der Gründung einer BGB-Gesellschaft, an der ein Minderjähriger beteiligt ist
KostO §§ 32, 93 Für die Wertbestimmung der Rechtshandlungen des Vormundschaftsgerichts, die sich auf die Gründung einer Gesellschaft beziehen, ist nicht der Wert des gesamten Gesellschaftsvermögens maßgeblich, sondern nur der Anteilswert derjenigen Person, zu deren Fürsorge (-etwa durch Bestellung eines Pflegers-) das Gericht eingeschaltet wird.
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