4 UF 42/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-08-19, 4 UF 42/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 42/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-08-19
Aktenzeichen: 4 UF 42/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0819.4UF42.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 14. Januar 1997 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg (30 F 308/96) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt abgeändert:
Es wird festgestellt, daß die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 8. Juli 1996 (30 F 308/96) insoweit erledigt ist, als dem Antragsgegner hierin aufgegeben worden ist, an die Antragstellerin einen Notunterhalt von 750.- DM monatlich ab Juli 1996 zu zahlen. Der weitergehende Antrag der Antragstellerin auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung von Notunterhalt wird insoweit unter Aufhebung der genannten einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner zu 7/9 und die Antragstellerin zu 2/9.
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