9 U 90/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-08-19, 9 U 90/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 90/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-08-19
Aktenzeichen: 9 U 90/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0819.9U90.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 31.01.1996 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 119/95 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagten wird gestattet, Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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