16 WX 137/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-08-26, 16 WX 137/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-08-26, 16 WX 137/97
16 WX 137/97Obergericht26.08.1997
Regest
Dauer der Betreuung FGG §§ 68 b Abs. 1, 69 Abs. 1 Bei der Anordnung der Betreuung ist in besonderem Maße der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Die Betreuung darf daher nur für den Zeitraum angeordnet werden, für den sie nach den zum Zeitpunkt der Anordnung vorliegenden Erkenntnissen unbedingt erforderlich ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 137/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-08-26
Aktenzeichen: 16 WX 137/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0826.16WX137.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG §§ 68 B ABS. 1, 69 ABS. 1; DAUER DER BETREUUNG
Leitsätze
Dauer der Betreuung
FGG §§ 68 b Abs. 1, 69 Abs. 1 Bei der Anordnung der Betreuung ist in besonderem Maße der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Die Betreuung darf daher nur für den Zeitraum angeordnet werden, für den sie nach den zum Zeitpunkt der Anordnung vorliegenden Erkenntnissen unbedingt erforderlich ist.
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