16 Wx 223/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-09-12, 16 Wx 223/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-09-12, 16 Wx 223/97
16 Wx 223/97Obergericht12.09.1997
Regest
Gegen die Ablehnung einer beantragten Berichtigung des Sitzungsprotokolls ist auch im WEG-Verfahren die Beschwerde nicht statthaft, wenn sie die Überprüfung erfordert, ob das Protokoll unrichtig ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 223/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-09-12
Aktenzeichen: 16 Wx 223/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0912.16WX223.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 43 Abs. 1, ZPO § 164
Leitsätze
Gegen die Ablehnung einer beantragten Berichtigung des Sitzungsprotokolls ist auch im WEG-Verfahren die Beschwerde nicht statthaft, wenn sie die Überprüfung erfordert, ob das Protokoll unrichtig ist.
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. vom 12. August 1997 gegen den Beschluß des Vorsitzenden der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23. Juli 1997 - 29 T 2297 - wird als unzulässig verworfen.
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