15 U 70/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-09-16, 15 U 70/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-09-16, 15 U 70/97
15 U 70/97Obergericht16.09.1997
Regest
Die ,Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland" ist trotz der ,staatlichen Anerkennung" durch den Ministerrat der ehemaligen DDR nicht parteifähig im Sinne von § 50 Abs. 1 ZPO.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 70/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-09-16
Aktenzeichen: 15 U 70/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0916.15U70.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: ZPO § 50
Leitsätze
Die ,Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland" ist trotz der ,staatlichen Anerkennung" durch den Ministerrat der ehemaligen DDR nicht parteifähig im Sinne von § 50 Abs. 1 ZPO.
Tenor
Die Berufung der Verfügungskläger gegen das am 12. März 1997 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 30/97 - wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Verfügungsbeklagten tragen der Verfügungskläger zu 1) zu 1/4 und die Verfügungsklägerin zu 2) zu 3/4. Im übrigen haben die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten zu tragen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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