Oberlandesgericht Köln, 1997-09-19, 16 WX 210/97

16 WX 210/97Obergericht19.09.1997

Regest

Interessenkonflikt zwischen Betreutem und Betreuer BGB § 1908 b Abs. 1 Wer als Betreuer kostenlos im Hause des bedürftigen, andernorts gegen Entgelt untergebrachten Betreuten lebt und sich weigert, eine auch nur annähernd marktgerechte Miete zu bezahlen, zeigt, daß er seine eigenen Interessen über die Vermögensinteressen des Betreuten stellt. Er ist regelmäßig als Vermögensbetreuer ungeeignet.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 210/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-09-19

Aktenzeichen: 16 WX 210/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0919.16WX210.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 1908 B ABS. 1

Leitsätze

Interessenkonflikt zwischen Betreutem und Betreuer

BGB § 1908 b Abs. 1 Wer als Betreuer kostenlos im Hause des bedürftigen, andernorts gegen Entgelt untergebrachten Betreuten lebt und sich weigert, eine auch nur annähernd marktgerechte Miete zu bezahlen, zeigt, daß er seine eigenen Interessen über die Vermögensinteressen des Betreuten stellt. Er ist regelmäßig als Vermögensbetreuer ungeeignet.

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