22 U 93/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-09-23, 22 U 93/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 93/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-09-23
Aktenzeichen: 22 U 93/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0923.22U93.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 5.2.1997 - 91 O 181/94 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.065,86 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 8.10.1992 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen sowie die Kosten der Streithelferin der Klägerin hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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