11 U 27/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-09-24, 11 U 27/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-09-24, 11 U 27/97
11 U 27/97Obergericht24.09.1997
Regest
Schließt sich ein Gericht der einhelligen Rechtsprechung als h.M. an, entscheidet aber entgegengesetzt, weil es die h.M. inhaltlich nicht oder nicht vollständig zur Kenntnis genommen hat, liegt darin ein Verfahrensfehler, der eine Zurückverweisung rechtfertigen kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 27/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-09-24
Aktenzeichen: 11 U 27/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0924.11U27.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: AGBG §§ 9, 11; ZPO § 539
Leitsätze
Schließt sich ein Gericht der einhelligen Rechtsprechung als h.M. an, entscheidet aber entgegengesetzt, weil es die h.M. inhaltlich nicht oder nicht vollständig zur Kenntnis genommen hat, liegt darin ein Verfahrensfehler, der eine Zurückverweisung rechtfertigen kann.
Tenor
Auf die Berufung der Kläger werden das am 31.01.1997 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 154/96 - und das zugrundeliegende Verfahren aufgehoben; die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.