Oberlandesgericht Köln, 1997-10-21, 16 WX 255/97

16 WX 255/97Obergericht21.10.1997

Regest

Unangefochtener Beschluß der Gemeinschaft als selbständige Anspruchsgrundlage WEG § 23 Abs. 4 Hat die Wohnungseigentümerversammlung beschlossen, von einem Miteigentümer für die Sondernutzung des Gemeinschaftseigentums eine Nutzungsentschädigung in bestimmter Höhe zu verlangen, so bildet dieser Beschluß, wenn er unangefochten geblieben ist, eine selbständige Anspruchsgrundlage für den Zahlungsanspruch, unabhängig davon, ob dieser Anspruch auf einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage beruht oder nicht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 255/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-10-21

Aktenzeichen: 16 WX 255/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1021.16WX255.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 23 ABS. 4

Leitsätze

Unangefochtener Beschluß der Gemeinschaft als selbständige Anspruchsgrundlage

WEG § 23 Abs. 4 Hat die Wohnungseigentümerversammlung beschlossen, von einem Miteigentümer für die Sondernutzung des Gemeinschaftseigentums eine Nutzungsentschädigung in bestimmter Höhe zu verlangen, so bildet dieser Beschluß, wenn er unangefochten geblieben ist, eine selbständige Anspruchsgrundlage für den Zahlungsanspruch, unabhängig davon, ob dieser Anspruch auf einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage beruht oder nicht.

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