16 WX 255/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-10-21, 16 WX 255/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-10-21, 16 WX 255/97
16 WX 255/97Obergericht21.10.1997
Regest
Unangefochtener Beschluß der Gemeinschaft als selbständige Anspruchsgrundlage WEG § 23 Abs. 4 Hat die Wohnungseigentümerversammlung beschlossen, von einem Miteigentümer für die Sondernutzung des Gemeinschaftseigentums eine Nutzungsentschädigung in bestimmter Höhe zu verlangen, so bildet dieser Beschluß, wenn er unangefochten geblieben ist, eine selbständige Anspruchsgrundlage für den Zahlungsanspruch, unabhängig davon, ob dieser Anspruch auf einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage beruht oder nicht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 255/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-10-21
Aktenzeichen: 16 WX 255/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1021.16WX255.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 23 ABS. 4
Leitsätze
Unangefochtener Beschluß der Gemeinschaft als selbständige Anspruchsgrundlage
WEG § 23 Abs. 4 Hat die Wohnungseigentümerversammlung beschlossen, von einem Miteigentümer für die Sondernutzung des Gemeinschaftseigentums eine Nutzungsentschädigung in bestimmter Höhe zu verlangen, so bildet dieser Beschluß, wenn er unangefochten geblieben ist, eine selbständige Anspruchsgrundlage für den Zahlungsanspruch, unabhängig davon, ob dieser Anspruch auf einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage beruht oder nicht.
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