16 Wx 267/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-11-03, 16 Wx 267/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-11-03, 16 Wx 267/97
16 Wx 267/97Obergericht03.11.1997
Regest
Eine Beschlußfassung ohne vorherige nähere Ankündigung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes" ist jedenfalls dann möglich, wenn der Beschluß den Verwalter nur auffordert, gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern das durchzusetzen, wozu diese ohnehin verpflichtet sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 267/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-11-03
Aktenzeichen: 16 Wx 267/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1103.16WX267.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 23 Abs. 2
Leitsätze
Eine Beschlußfassung ohne vorherige nähere Ankündigung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes" ist jedenfalls dann möglich, wenn der Beschluß den Verwalter nur auffordert, gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern das durchzusetzen, wozu diese ohnehin verpflichtet sind.
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller vom 22. September 1997 gegen den Beschluß des Landgerichts Aachen vom 7. August 1997 - 2 T 191/96 WEG - wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde.
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