Oberlandesgericht Köln, 1997-11-03, 5 U 137/97

5 U 137/97Obergericht03.11.1997

Regest

40.000,00 DM sind ein angemessenes Schmerzensgeld für die Verursachung eines Deafferentierungsschmerzes im Nervus infraorbitalis in einer Gesichtshälfte, der sich in dumpfdrückendem Dauerschmerz mit rezidivierenden Attacken einschließen, der Schmerzen neuralgiformen Charakters äußert. Kläger ist bei Operation, die irrtümlich auf der krankheitsfreien Seite erfolgte, 35 Jahre alt gewesen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 137/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-11-03

Aktenzeichen: 5 U 137/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1103.5U137.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: BGB § 847

Leitsätze

40.000,00 DM sind ein angemessenes Schmerzensgeld für die Verursachung eines Deafferentierungsschmerzes im Nervus infraorbitalis in einer Gesichtshälfte, der sich in dumpfdrückendem Dauerschmerz mit rezidivierenden Attacken einschließen, der Schmerzen neuralgiformen Charakters äußert. Kläger ist bei Operation, die irrtümlich auf der krankheitsfreien Seite erfolgte, 35 Jahre alt gewesen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 16.04.1997 - 11 0 364/96 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagten zu 1) und 2) haben die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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