16 WX 297/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-11-24, 16 WX 297/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-11-24, 16 WX 297/97
16 WX 297/97Obergericht24.11.1997
Regest
Erfüllung durch Zahlung auf ein anderes als das in der Wohngeldabrechnung vorgesehene Konto des Verwalters WEG § 27 Abs. 2 Ziff. 2, BGB § 362 Die Überweisung auf ein anderes als das in der Wohngeldabrechnung angegebene Konto des Verwalters hat hinsichtlich der Wohngeldansprüche Erfüllungswirkung, wenn durch die weisungswidrige Überweisung die Interessen der Gemeinschaft nicht unbillig verletzt werden. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn der Verwalter auch das Geld auf dem zutreffenden Konto unterschlagen hat, so daß dieses Geld der Gemeinschaft ebensowenig zur Verfügung steht wie das fehlüberwiesene Geld.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 297/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-11-24
Aktenzeichen: 16 WX 297/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1124.16WX297.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 27 ABS. 2 ZIFF. 2; BGB § 362
Leitsätze
Erfüllung durch Zahlung auf ein anderes als das in der Wohngeldabrechnung vorgesehene Konto des Verwalters
WEG § 27 Abs. 2 Ziff. 2, BGB § 362 Die Überweisung auf ein anderes als das in der Wohngeldabrechnung angegebene Konto des Verwalters hat hinsichtlich der Wohngeldansprüche Erfüllungswirkung, wenn durch die weisungswidrige Überweisung die Interessen der Gemeinschaft nicht unbillig verletzt werden. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn der Verwalter auch das Geld auf dem zutreffenden Konto unterschlagen hat, so daß dieses Geld der Gemeinschaft ebensowenig zur Verfügung steht wie das fehlüberwiesene Geld.
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