Oberlandesgericht Köln, 1997-11-26, 5 U 31/96

5 U 31/96Obergericht26.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 31/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-11-26

Aktenzeichen: 5 U 31/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1126.5U31.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Januar 1996 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen- 9 O 180/95- wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

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