9 U 189/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-02, 9 U 189/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-12-02, 9 U 189/96
9 U 189/96Obergericht02.12.1997
Regest
Mißverständnisse zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsagent beim Ausfüllen der Schadensanzeige, die zu objektiv falschen Angaben führen, können die gegen den Versicherungsnehmer sprechende Vorsatzvermutung entfallen lassen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 189/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-12-02
Aktenzeichen: 9 U 189/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1202.9U189.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: AKB § 7 I Abs. 2, V Abs. 4; VVG § 6 III
Leitsätze
Mißverständnisse zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsagent beim Ausfüllen der Schadensanzeige, die zu objektiv falschen Angaben führen, können die gegen den Versicherungsnehmer sprechende Vorsatzvermutung entfallen lassen.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.08.1996 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 214/96 - geändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39.200,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30.04.1996 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.