Oberlandesgericht Köln, 1997-12-02, 9 U 189/96

9 U 189/96Obergericht02.12.1997

Regest

Mißverständnisse zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsagent beim Ausfüllen der Schadensanzeige, die zu objektiv falschen Angaben führen, können die gegen den Versicherungsnehmer sprechende Vorsatzvermutung entfallen lassen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 189/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-12-02

Aktenzeichen: 9 U 189/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1202.9U189.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: AKB § 7 I Abs. 2, V Abs. 4; VVG § 6 III

Leitsätze

Mißverständnisse zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsagent beim Ausfüllen der Schadensanzeige, die zu objektiv falschen Angaben führen, können die gegen den Versicherungsnehmer sprechende Vorsatzvermutung entfallen lassen.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.08.1996 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 214/96 - geändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39.200,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30.04.1996 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.