22 W 40/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-11, 22 W 40/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-12-11, 22 W 40/97
22 W 40/97Obergericht11.12.1997
Regest
BGB § 978 II Ein Anspruch auf Finderlohn ist nicht gegeben, wenn ein im Besitz einer Behörde (Museum) befindliches und verloren/gestohlen geglaubtes Bild in öffentlichen Räumen dieser Behörde von einem Dritten aufgefunden wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 W 40/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-12-11
Aktenzeichen: 22 W 40/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1211.22W40.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Normen: BGB § 978 II
Leitsätze
BGB § 978 II Ein Anspruch auf Finderlohn ist nicht gegeben, wenn ein im Besitz einer Behörde (Museum) befindliches und verloren/gestohlen geglaubtes Bild in öffentlichen Räumen dieser Behörde von einem Dritten aufgefunden wird.
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 29.08.1997 - 5 O 174/97 - wird zurückgewiesen.
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