Oberlandesgericht Köln, 1997-12-15, 16 Wx 168/97

16 Wx 168/97Obergericht15.12.1997

Regest

Ist ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung durch einen späteren bestandskräftigen Beschluß in der Sache überholt worden und fehlt es am Vortrag, daß aus dem ursprünglichen Beschluß bisher irgendwelche Nachteile erwachsen sind oder noch erwachsen können, fehlt für eine Anfechtung dieses ursprünglichen Beschlusses, auch wenn er inhaltlich anfechtbar war, das Rechtschutzinteresse.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 168/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-12-15

Aktenzeichen: 16 Wx 168/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1215.16WX168.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 43 ABS. 1 NR. 4

Leitsätze

Ist ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung durch einen späteren bestandskräftigen Beschluß in der Sache überholt worden und fehlt es am Vortrag, daß aus dem ursprünglichen Beschluß bisher irgendwelche Nachteile erwachsen sind oder noch erwachsen können, fehlt für eine Anfechtung dieses ursprünglichen Beschlusses, auch wenn er inhaltlich anfechtbar war, das Rechtschutzinteresse.

Tenor

Die weitere sofortige Beschwerde des Erstbetei- ligten gegen den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 15.5.97 - 6 T 28o/96 - wird als unzulässig verworfen. Die Gerichtskosten trägt der Erstbeteiligte. Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

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